Dienstag, 18. Februar 2014

Selbstanzeige ohne Selbst



Selbstanzeige ohne Selbst


Im Versuch, Steuerhinterziehung und Schwarzgeld zu bekämpfen und gleichzeitig die Staatskasse mit dringendst benötigten Einnahmen zu versorgen, arbeitet die griechische Regierung an einem Gesetzesentwurf, welcher dem Staat Zugriff auf, vom Gericht gesperrte, Privatvermögen ermöglichen soll.

 Personen, gegen welche wegen hoher Schulden gegenüber dem Staat ermittelt wird, sollen nun die Wahl haben, einen Antrag zu stellen, welcher den Staatsapparat als Treuhand einsetzt. Der Staat könne dann Konten, Schließfächer und Barvermögen nutzen. Für die Personen, gegen die ermittelt wird, oder die unter Anklage stehen, würde dieser Antrag eine Strafminderung mit sich führen. Diese würde je nach Stand der Ermittlungen bzw. des Prozesses ausfallen. So könnte eine lebenslange Haftstrafe zu 5-10 Jahren Haft reduziert werden.

Sollte dieser Antrag jedoch nicht von der Person selbst gestellt werden, soll das neue Gesetz es dem Staat erlauben, diesen an ihrer Stelle zu stellen. Ein Einverständnis wäre dann nicht notwendig. Auch die Strafminderung würde wegfallen. Sollte das Gericht letztendlich zu einem unwiderruflichen Freispruch kommen, würde das Vermögen natürlich zurückgezahlt. Natürlich zinslos und sobald der Staat finanziell dazu in der Lage ist.

Kritisch könnte man betrachten, in wie fern eine solche Beschlagnahmung und Nutzung von Privatvermögen, ohne Schuldspruch, mit dem europäischen Verständnis von Recht vereinbar wäre.
Interessant ist auf jeden Fall, dass Politiker (Minister, Abgeordnete, Parteisekretäre, Bürgermeister etc.) von dem Gesetz ausgenommen sind. Dies bedeutet auf der einen Seite, dass ihr Privatvermögen zwar gesperrt werden könnte, jedoch nicht ohne Schuldspruch genutzt werden kann. Auf der anderen Seite, können sie aber auch nicht von der Strafminderung Gebrauch machen. Die Frage die sich nun stellt ist: Was war ausschlaggebend für diese Ausnahme?

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