Selbstanzeige ohne Selbst
Im Versuch, Steuerhinterziehung und
Schwarzgeld zu bekämpfen und gleichzeitig die Staatskasse mit dringendst benötigten
Einnahmen zu versorgen, arbeitet die griechische Regierung an einem
Gesetzesentwurf, welcher dem Staat Zugriff auf, vom Gericht gesperrte, Privatvermögen
ermöglichen soll.
Personen, gegen welche wegen hoher Schulden
gegenüber dem Staat ermittelt wird, sollen nun die Wahl haben, einen Antrag zu
stellen, welcher den Staatsapparat als Treuhand einsetzt. Der Staat könne dann
Konten, Schließfächer und Barvermögen nutzen. Für die Personen, gegen die
ermittelt wird, oder die unter Anklage stehen, würde dieser Antrag eine
Strafminderung mit sich führen. Diese würde je nach Stand der Ermittlungen bzw.
des Prozesses ausfallen. So könnte eine lebenslange Haftstrafe zu 5-10 Jahren
Haft reduziert werden.
Sollte dieser Antrag jedoch nicht
von der Person selbst gestellt werden, soll das neue Gesetz es dem Staat
erlauben, diesen an ihrer Stelle zu stellen. Ein Einverständnis wäre dann nicht
notwendig. Auch die Strafminderung würde wegfallen. Sollte das Gericht
letztendlich zu einem unwiderruflichen Freispruch kommen, würde das Vermögen
natürlich zurückgezahlt. Natürlich zinslos und sobald der Staat finanziell dazu
in der Lage ist.
Kritisch könnte man betrachten, in wie
fern eine solche Beschlagnahmung und Nutzung von Privatvermögen, ohne
Schuldspruch, mit dem europäischen Verständnis von Recht vereinbar wäre.
Interessant ist auf jeden Fall, dass
Politiker (Minister, Abgeordnete, Parteisekretäre, Bürgermeister etc.) von dem
Gesetz ausgenommen sind. Dies bedeutet auf der einen Seite, dass ihr
Privatvermögen zwar gesperrt werden könnte, jedoch nicht ohne Schuldspruch
genutzt werden kann. Auf der anderen Seite, können sie aber auch nicht von der
Strafminderung Gebrauch machen. Die Frage die sich nun stellt ist: Was war
ausschlaggebend für diese Ausnahme?
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